Nun ist es in Baden-Württemberg soweit. Ab Erreichen des 16-ten Lebensjahres wird man wahlberechtigt. Betrachtet man die zunehmende Reife immer jüngerer Mitbürgerinnen und Mitbürger, so erscheint dies sinnvoll und folgerichtig. Aber ist es das wirklich? Wie steht es im Verhältnis von Rechten und Pflichten für dieselbe Altersgruppe. Und mit Pflichten sind nicht unbedingt Aufgaben gemeint. Nein, wie steht es mit der Übernahme von Verantwortung in der Gesellschaft im Alter von 16 Jahren. Es kann ja im Grunde nicht sein, dass Personen einerseits das Recht erhalten, das Entscheidungsgremium über die Geschicke des Landes mit zu bestimmen (also das Parlament), – und damit auch über die Interessen aller Generationen mitentscheiden zu können – aber andererseits in vielen Lebensbereichen aufgrund ihrer Minderjährigkeit keine Verantwortung übernehmen müssen.

Es ist völlig richtig, schon früh Jugendlichen den Entscheidungsalltag heranzuführen, ihre Meinungen abzuholen und zu berücksichtigen. Aber im Grunde beginnt dieser Prozess schon viel früher. Eltern sollten das Recht erhalten, bei Wahlen mit den Stimmen auch ihrer noch nicht wahlberechtigten Kinder an die Urne treten zu können. Denn sie wählen nicht nur für sich, sondern für eine Politik, welche auch die Folgegeneration betreffen wird. Diese Eltern, würden wir ihnen ein solches Familienwahlrecht einräumen, unterliegen aber auch Pflichten, die sie als Erwachsene (im juristischen Sinne) zu tragen haben.

Jugendliche aber, unterliegen dieser Erwartung, Verantwortung für eine ganze Gesellschaft mit zu tragen, nicht. Das aber sollte unsere Entscheidungsgrundlage bilden. „Was ist das Richtige? Und dient es der Gemeinschaft aller Generationen?“

Stehen diese Fragen nicht im Vordergrund, so stellt sich die Frage, was die Politik mit der Senkung des Wahlalters bezweckt? Bezweckt sie den Ausgleich der Alterspyramide und möchte die zunehmende Größe einer älteren Wählerschaft ausgleichen? Wäre das wirklich legitim? Ein Bürger trifft seine Wahl immer auf der Basis von Vertrauen in die „Gewählten“ und auf Lebenserfahrung. Je jünger die Wähler sind, desto weniger „Input“ fließt in die Entscheidungsfindung ein. Ist das richtig? Als Vertreter der älteren Generation sage ich: „Nein“.

Aber ich bin offen für eine sachliche Diskussion und freue mich auf (sachliche) Kommentare.

Liebe Grüsse

Jürgen Graalfs
Landesvorsitzender Baden-Württemberg