Es ist immer wieder eine interessante Beobachtung, wie schnell sich nach einer erfolgten Wahl die Aussagen der Kandidaten von vor der Wahl ändern. «An der Schuldenbremse wird nicht gerüttelt». So die Aussage des Kanzlerkandidaten der CDU – vor der Wahl. Nun, dies kann er mit gutem Gewissen auch nach der Wahl weiterhin vertreten. Er rüttelt nicht direkt an der Schuldenbremse, aber er führt weitere «Sondervermögen» ein und damit werden die Schulden in wenigen Jahren gegenüber den Schulden der letzten Regierungen schnell um ca. 30% steigen. «Kinder haften für ihre Eltern» war ein Wahlslogan der FDP und so ist es in diesem Fall auch. Das Vermögen ist auf 10 Jahre terminiert, soll also zurückgezahlt werden. Aber wovon denn, wenn gleichzeitig keine Steuern erhöht werden sollen. Auch das war eine Aussage von vor der Wahl. Natürlich könnte man an den aktuellen Ausgaben für Gender-Sprech, fragwürdige Investitionen für ideologische Auslandsprojekte, Unterstützung von fragwürdigen NGO´s, usw. sicher einiges an Steuergeldern einsparen. Aber dürfen wir wirklich hoffen, dass das passiert? Wir haben gesehen, wie ein Aufschrei durch die Reihen verschiedener Blöcke im Bundestag gegangen ist, als die CDU eine Anfrage stellte, welche NGO´s von den Parteien finanziert werden. Eine der Parteien, die am lautesten protestierte, ist nun der Wunsch-Koalitionspartner der CDU. Können wir da auf eine wirkliche Bereinigung verfilzter Fehlfinanzierungsstrukturen hoffen?
Aber zurück zum «Sondervermögen». Es ist sicher richtig, Investitionen in Wirtschaft und Infrastruktur zu tätigen. Auch weitere Rüstungsinvestitionen nach dem jahrzehntelangen Zurückhalten derselben ist sicher eine wichtige Überlegung. Aber wenn wir die Bundeswehr mit mehr und besseren Waffensystemen ausrüsten, müssen wir doch auch die Frage stellen, wer diese denn bedienen soll? Der Bundeswehr fehlt nicht nur Material, es fehlen Soldaten und Soldatinnen. Die Wehrpflicht wurde «ausgesetzt». Das war eine Fehlentscheidung. Aber diese könnte leicht durch die Einführung einer «Dienstpflicht» behoben werden. Dabei wären vom ersten Tag an Männer und Frauen verpflichtet, eine gewisse Zeit zwischen Schule und Ausbildung der Allgemeinheit zu stiften. Dies kann die Bundeswehr sein, aber auch soziale Dienste wären möglich. Der Allgemeinheit des Landes wäre gedient und die jungen Leute würden zudem in ihrem Blick auf das Gemeinwohl und ihrem persönlichen Beitrag dazu gefördert.
Was aber nicht geht: Wir können nicht die jungen Leute in eine Dienstpflicht rufen und ihnen gleichzeitig die volle Last der verfehlten Politik vergangener Jahrzehnte durch finanzielle Mehrbelastung auferlegen. Damit würden wir sie doppelt strafen für etwas, was sie nicht zu verantworten haben.
Und wer hört eigentlich auf den Bundesrechnungshof? Dieser kritisiert schon lange die bereits bestehenden 29 Sondervermögen, die teilweise schon aus den 1950er Jahren stammen und insgesamt heute 869 Mrd Euro umfassen. Mit den Sondervermögen belügen wir uns selbst. Unsere Regierungen vertuschen, dass in Wahrheit weitere Schulden gemacht werden. Der Bundesrechnungshof hat dies für 2023 eindrucksvoll ausgearbeitet.

Wenn nun weitere Sondervermögen im Umfang von bereits jetzt schon 500 Milliarden Euro definiert werden sollen, wird dies uns und unsere nachfolgenden Generationen heftig belasten. Hinzu kommt, dass die neue Regierung den Bundeswehr-Etat komplett aus der Schuldenbremse herauslösen will. Wir reden von schwindelerregenden Zahlen, die hier auf uns zu kommen werden.
Interessant hierzu ist auch die Stellungnahme des Bundes der Steuerzahler, auf die ich hier gerne hinweisen möchte.
Die kommenden Regierungen werden sich mit noch vielen ziemlich schwierigen Fragestellungen auseinanderzusetzen haben. Möge Gott sie segnen und leiten. Das muss unser Gebet als Christen für unsere Regierung sein. Möge diese dann auf Gott auch hören.
Liebe Grüsse
Jürgen Graalfs
image sources
- infografik-sondervoegen-nettokreditaufnahme: https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2023/sondervermoegen.html
- header-sondervermoegen reduzieren: https://www.bundesrechnungshof.de/SharedDocs/Bilder/DE/Kurzmeldungen/header-sondervermoegen.jpg?__blob=normal&v=2